Begleithunde

Diese Ausbildung stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Hier wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam. Ihr erfolgreiches Bestehen ist sowohl für Schutzhunde-Sport als auch Agility eine grundlegende Voraussetzung.

Die Begleithundeprüfung besteht aus drei Teilen.

Im ersten Teil muss sich der Hundehalter vor Prüfungsbeginn (wenn nicht bereits vorhanden) einer Sachkundeprüfung (notwendiges Grundwissen der Hundehaltung) unterziehen.

Hier geht es zu den Fragen zur Begleithundeprüfung
Sie werden auf den Server des DVG – Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine weitergeleitet.

Im zweiten Teil (praktischer Unterordnungsablauf) werden auf dem Übungsplatz Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz und Ablegen in Verbindung mit Herankommen geprüft.

Laufschema

Im dritten Teil (Verkehrssicherheit und Wesensüberprüfung des Hundes) wird die Verkehrssicherheit und das Wesen des Hundes getestet. Der Hund geht angeleint und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Zur Prüfung gehört außerdem, dass der Hund fest angebunden (Laternenpfahl etc.) auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten allein bleibt – Herrchen ist außer Sichtweite – und weder Passanten noch andere Hunde anknurrt.

Zur Prüfung wird der Hund frühestens im Alter von 15 Monaten zugelassen. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundeprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Fèderation Cynologique Internationale). Für die Anerkennung der Prüfung ist die Mitgliedschaft in einem vom VDH anerkannten Verein notwendig.